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Die Höhe des Tagessatzes richtet sich grundsätzlich nach der Pflegestufe:

PflegestufeTagessatzKosten pro Monat
(Tagessatz x 30,42)
Leistungen der
Pflegekasse
Eigenanteil
0 62,42 € 1.898,82 €0,- € 1.898,82 €
I 75,88 € 2.308,27 €1.023,- € 1.285,27 €
II 85,20 € 2.591,78 € 1.279,- € 1.312,78 €
III 95,55 € 2.906,63 € 1.510,- € 1.396,63 €

Pflegewohngeld kann binnen 3 Monaten bei der zuständigen Kreisverwaltung beantragt werden. Dadurch verringert sich möglicherweise der Eigenanteil. Sollte der Eigenanteil nicht aufgebracht werden können, tritt unter Umständen das Kreissozialamt ein.

Die Kosten des Tagessatzes setzen sich wie folgt zusammen:

Pflegestufe+ Pflegekosten+ Unterkunft und
Verpflegung
+ Investitions-
kosten
= Tagessatz
0 26,36 € + 20,43 € + 15,63 € = 62,42 €
I 39,82 € + 20,43 € + 15,63 € = 75,88 €
II 49,14 € + 20,43 € + 15,63 € = 85,20 €
III 59,49 € + 20,43 € + 15,63 € = 95,55 €

In dem Tagessatz sind u.a. folgende Leistungen enthalten:

3 Hauptmahlzeiten und 2 Zwischenmahlzeiten
Mineralwasser, Kaffee und Tee
das Reinigen und Bügeln der Wäsche
(ausgenommen chemische Reinigung)
Einzelzimmer mit eigenem Bad, Elektropflegebett mit
passendem Nachtschrank und Kleiderschrank im Holzdesign
Antennenanschluss für private TV-Geräte

Jedes unserer Zimmer hat einen Telefonanschluß, wofür wir bei Inbetriebnahme eine Monatsgebühr von 10,23 € berechnen.

Für die Kurzzeit- bzw. Verhinderungspflege berechnen wir bei Vorliegen einer Pflegestufe einen Eigenanteil von täglich € 36,06. Dieser Eigenanteil setzt sich aus den Kosten für Unterkunft-, Verpflegung und Investitionen zusammen. Die Investitionskosten können bei der Kurzzeitpflege durch Antragstellung an das Kreissozialamt geltend gemacht werden.


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